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Kinder haben einen Schutzengel. Schüler stehen noch nicht im Berufsleben - wer denkt da schon an eine BU? Aber bedenken Sie: ein Unfall oder eine Krankheit kann auch Ihr Kind treffen. Beispielsweise ist nur der direkte Schulweg hin und zurück gesetzlich unfallversichert. - In der Freizeit und zu Hause gilt diese nicht. Obwohl sich gerade hier die meisten Unfälle ereignen. Und schon harmlose Erkrankungen können bei Kindern zu Folgeschäden und zur Schwerbehinderung führen.
So könnte die spätere Arbeitskraft Ihres Kindes ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Versicherungsschutz, der mitwächst! Bieten Sie Ihrem Kind eine Grundabsicherung im Falle einer Schul- und Berufsunfähigkeit! - Günstige Konditionen direkt für schulpflichtige Kinder und ein optimaler Versicherungsschutz sprechen dafür. Zum Schulzeitende wandelt sich die Schulunfähigkeit in eine Absicherung der Erwerbsfähigkeit. Wenn Ihr Kind mit einer Berufsausbildung beginnt oder auch gleich in das Berufsleben startet, ist der Umtausch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. |
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