Neu 2012 | 21.12.11 Mehrere Bundesländer erhöhen 2012 die GrunderwerbssteuerDer Traum von den eigenen vier Wänden beginnt für viele Häuslebauer mit der Suche nach einem geeigneten Grundstück. Und gerade junge Familien nutzen Immobilien gern als Kapitalanlage. Doch 2012 erhöhen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Berlin die Grunderwerbssteuer: Dann wird es vielerorts teurer, sich einen eigenen Grund und Boden zu kaufen. In Deutschland wird wieder gebaut! Während jahrelang die Zahl von Baugenehmigungen zurückging, ist seit spätestens 2010 wieder ein Boom in der Baubranche zu verzeichnen. Nicht nur staatliche Förderprogramme tragen dazu bei, dass mehr Menschen zu Bauherren werden. Auch die Wohnungsknappheit in vielen Städten und der Wunsch nach energiesparendem und ökologischem Wohnraum fördert die Nachfrage. Bevor man jedoch den Spaten in die Hand nehmen kann und die Bagger anrollen, gilt es ein geeignetes Grundstück zu erwerben. Wie bei fast jeder Anschaffung werden auch beim Kauf von Grundeigentum Steuern fällig. Im Jahr 2006 ist die Steuerhoheit für die Grunderwerbssteuer vom Bund auf die Länder übergegangen. Betrug damals der Steuersatz bundeseinheitlich 3,5%, haben mittlerweile viele Bundesländer von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Grunderwerbssteuer zu erhöhen. So gelten die früheren 3,5% Steueranteil auf Grundstückserwerb derzeit nur noch in den Bundesländern Sachsen, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Wer hingegen im Saarland ein Anwesen erwerben will, muss schon 4% Steuern einplanen. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind es bereits 4,5% Abgaben. Spitzenreiter sind jedoch die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen: Hier sind 5% an Steuergeldern für den eigenen Grund und Boden fällig! In drei Bundesländern ist zudem Eile geboten, wenn der geneigte Käufer derzeit nach einem Anwesen Ausschau hält. Denn diese Länder werden im neuen Jahr die Grunderwerbssteuer teils deutlich anheben. Davon betroffen sind Schleswig Holstein (zum 01.01. von 3,5% auf 5%), Rheinland-Pfalz (zum 01.03. von 3,5% auf 5%) und Berlin (zum 01.04. von 4,5% auf 5%). Rechtsanwälte raten zudem, sich über die vielen Ausnahmeregelungen bei der Besteuerung zu informieren – auch hier kann so manche Information Ersparnis bedeuten.
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